Behandlungsdauer

Die Behandlungsdauer hängt ganz von der jeweiligen Ausgangslage und dem Schwierigkeitsgrad ab. Eine Frühbehandlung wird von der Gesetzlichen Krankenkasse auf 1 1/2 Jahre (6 Quartale) begrenzt. Für eine reguläre Behandlung ist als erste Orientierung ein Zeitraum von 2 1/2 bis 3 1/2 Jahren realistisch. Die Gesetzliche Krankenkasse hat eine Obergrenze von 4 Jahren (16 Behandlungsquartalen) festgesetzt. Unter bestimmten Umständen kann eine Verlängerung notwendig werden.